Erbverzichtsvertrag — Ẹrb|ver|zichts|ver|trag, der (Rechtsspr.): notariell beurkundeter Vertrag zwischen dem Erblasser u. dem künftigen Erbbeteiligten, in dem der Verzicht auf künftigen Erwerb von Todes wegen vereinbart wird … Universal-Lexikon
Erbverzichtsvertrag — Ẹrb|ver|zichts|ver|trag … Die deutsche Rechtschreibung
Beurkundung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem… … Deutsch Wikipedia
Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… … Deutsch Wikipedia
Schönberger Vertrag — Der Schönberger Vertrag war ein Erbverzichtsvertrag, in dem Christian Heinrich von Brandenburg Kulmbach sein Erbfolgerecht in den fränkischen Besitzungen der Hohenzollern zugunsten von König Friedrich I. in Preußen gegen eine finanzielle… … Deutsch Wikipedia
Helmut von Finck — (* 12. März 1959) ist ein deutscher Bankierssohn und Gestütbesitzer. Helmut von Finck ist das jüngste Kind des Großgrundbesitzers und Bankiers August von Finck (1898–1980) und dessen zweiter Ehefrau, der Ärztin Gerda von Finck, geb. Mau. Bereits… … Deutsch Wikipedia